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PREISE:
VdEk =
Verband der Ersatzkassen
Wir halten uns an die mit den Krankenkassen vereinbarten
Vergütungssätze.
Kinder sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.
Bei Erwachsenen erheben wir eine Verordnungsgebühr je
Heilmittelverordnung in Höhe von 10,-€ zzgl. 10 % der Behandlungskosten.
Diese Gebühr kassieren wir von Ihnen, da diese von den Krankenkassen
bei unserer Vergütung abgezogen werden.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit sich von der Zuzahlung befreien
zu lassen. Dies ist von Ihrem Einkommen abhängig. Eine
Zuzahlungsbefreiung können Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse
beantragen.
Primärkassen
Wir halten uns an die mit den Krankenkassen vereinbarten
Vergütungssätze.
Kinder sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.
Bei Erwachsenen erheben wir eine Verordnungsgebühr je
Heilmittelverordnung in Höhe von 10,-€ zzgl. 10 % der Behandlungskosten.
Diese Gebühr kassieren wir von Ihnen, da diese von den Krankenkassen
bei unserer Vergütung abgezogen werden.
Des
Weiteren haben Sie die Möglichkeit sich von der Zuzahlung befreien zu
lassen. Dies ist von Ihrem Einkommen abhängig. Eine Zuzahlungsbefreiung
können Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse beantragen.
Privatpatienten
Wir halten uns an die Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Preise für die einzelnen Abrechnungspositionen erhalten Sie
auf Wunsch von unseren Therapeutinnen. |
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